Viele Coaches, Berater und Agenturen haben in den letzten Monaten zum ersten Mal bewusst vom BFSG gehört. Plötzlich steht die Frage im Raum: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein? Betrifft das auch mich, obwohl ich gar keinen klassischen Online-Shop betreibe?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Das klingt erst einmal unbefriedigend, ist aber bei diesem Thema tatsächlich der wichtigste Punkt. Das BFSG gilt nicht automatisch für jede Website und auch nicht pauschal für jeden Coach, jeden Unternehmensberater oder jede Marketingagentur. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern was auf der Website angeboten wird und ob Verbraucher darüber digitale Leistungen verbindlich nutzen, buchen oder kaufen können.
Eine einfache Website mit Informationen über Leistungen ist anders zu bewerten als eine Seite, auf der Besucher direkt ein Coaching buchen, ein digitales Produkt kaufen oder einen Online-Kurs bezahlen können.
Warum gerade Coaches, Berater und Agenturen unsicher sind
Bei Online-Shops ist die Sache oft greifbarer. Produkt auswählen, Warenkorb, Checkout, Zahlung, Bestellung. Da erkennt man schnell: Hier findet ein digitaler Kaufprozess statt.
Bei Coaches, Beratern und Agenturen ist es weniger eindeutig.
Viele Websites haben keine klassische Shop-Struktur. Stattdessen gibt es Angebotsseiten, Kontaktformulare, Kalenderbuchungen, Erstgespräche, Newsletter, Downloads, Online-Kurse, Mitgliederbereiche oder Zahlungslinks.
Und genau dadurch entsteht die Unsicherheit.
Ist ein kostenloses Erstgespräch schon relevant?
Was ist mit einem Terminbuchungstool?
Was ist mit einem Online-Kurs?
Was ist mit einer Agentur, die nur mit Firmen arbeitet?
Was ist mit einem Coach, der digitale Programme an Privatpersonen verkauft?
Man muss also genauer hinschauen.
Reine Informationsseite: meistens weniger kritisch
Viele Coaches und Berater haben eine klassische Website. Dort steht, wer sie sind, welche Leistungen sie anbieten, für wen sie arbeiten und wie man Kontakt aufnehmen kann.
Typische Inhalte sind:
Über-mich-Seite, Leistungsseiten, Referenzen, Blog, Kontaktformular, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und vielleicht ein paar Kundenstimmen.
Wenn Besucher sich dort nur informieren und anschließend per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen, ist die Website eher eine Informationsseite. Es findet noch kein direkter Online-Abschluss statt.
In solchen Fällen ist die BFSG-Frage meistens weniger kritisch als bei einem Shop oder einer Buchungsstrecke. Trotzdem heißt das nicht, dass Barrierefreiheit egal ist.
Denn gerade bei Coaches und Beratern spielt Vertrauen eine große Rolle. Eine Website, die gut lesbar, klar aufgebaut und einfach bedienbar ist, wirkt professioneller. Und sie erreicht mehr Menschen.
Wann wird es für Coaches relevant?
Bei Coaches kann das BFSG vor allem dann interessant werden, wenn Angebote direkt online gebucht oder gekauft werden können.
Zum Beispiel:
Ein Coaching-Paket kann online gekauft werden.
Ein Erstgespräch wird über ein Buchungstool verbindlich gebucht.
Ein Online-Kurs wird direkt bezahlt.
Ein Mitgliederbereich wird gegen Gebühr freigeschaltet.
Digitale Downloads werden verkauft.
Webinare oder Workshops können online gebucht werden.
Es gibt einen Checkout mit Zahlungsfunktion.
Es werden Verbraucher angesprochen, nicht nur Unternehmen.
Dann ist die Website nicht mehr nur eine digitale Visitenkarte. Sie wird Teil eines digitalen Geschäftsprozesses.
Und genau dieser Unterschied ist wichtig.
Kostenloses Erstgespräch: Muss das barrierefrei sein?
Viele Coaches bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Besucher klicken auf einen Button, wählen einen Termin aus und tragen Name, E-Mail und Telefonnummer ein.
Ob daraus schon eine relevante digitale Dienstleistung im Sinne des BFSG wird, hängt vom konkreten Ablauf ab. Ein unverbindliches Kennenlerngespräch ist etwas anderes als eine verbindliche Buchung eines kostenpflichtigen Coachings.
Trotzdem sollte das Buchungstool gut nutzbar sein.
Denn wenn jemand den Kalender nicht bedienen kann, keine Uhrzeit auswählen kann oder an einem unklaren Formular scheitert, geht die Anfrage verloren. Das ist nicht nur ein Barrierefreiheitsproblem, sondern auch ein ganz normales Business-Problem.
Gute Bedienbarkeit hilft also unabhängig von der rechtlichen Einordnung.
Online-Kurse und digitale Programme
Bei Online-Kursen wird es deutlich relevanter.
Viele Coaches verkaufen heute digitale Programme, Selbstlernkurse, Videokurse, Memberships oder Gruppenprogramme. Der Kunde sieht eine Verkaufsseite, klickt auf „Jetzt kaufen“, gibt Daten ein, bezahlt und bekommt Zugang.
Das ist ein klarer digitaler Kaufprozess.
In solchen Fällen sollte man das Thema Barrierefreiheit ernst nehmen. Wichtig sind nicht nur schöne Verkaufsseiten, sondern auch der komplette Weg bis zum Zugang:
Landingpage, Preisübersicht, Buchungsbutton, Checkout, Zahlungsanbieter, Bestellbestätigung, Login, Kursplattform, Videos, Arbeitsblätter und E-Mails.
Wenn der Kauf zwar funktioniert, aber der Kursbereich danach kaum bedienbar ist, ist das für Nutzer trotzdem problematisch.
Was gilt für Berater?
Bei Beratern hängt viel davon ab, ob sie B2B oder B2C arbeiten.
Ein Unternehmensberater, der ausschließlich Firmen berät und individuelle Angebote nach persönlichem Gespräch erstellt, ist anders einzuordnen als ein Finanzcoach, Karriereberater oder Ernährungsberater, der direkt an Privatpersonen verkauft.
Wichtig ist also die Zielgruppe.
Wenn die Beratung ausschließlich an Unternehmen geht, liegt der Schwerpunkt eher im B2B-Bereich. Wenn aber Verbraucher angesprochen werden und Leistungen online gebucht oder bezahlt werden können, sollte man genauer prüfen.
Typische Beispiele, bei denen es interessanter wird:
Karriereberatung für Privatpersonen,
Finanzcoaching für Verbraucher,
Bewerbungscoaching,
Ernährungsberatung,
Paarberatung,
Elternberatung,
Online-Seminare für Privatkunden,
digitale Beratungspakete mit Sofortkauf.
Je stärker die Website auf Privatkunden und digitale Buchung ausgerichtet ist, desto eher sollte man das BFSG im Blick haben.
Was gilt für Agenturen?
Bei Agenturen ist die Lage oft etwas entspannter, wenn sie ausschließlich für Geschäftskunden arbeiten. Eine Webdesign-Agentur, Marketingagentur oder SEO-Agentur arbeitet in der Regel B2B. Auf der Website gibt es Leistungen, Referenzen und ein Kontaktformular. Preise werden vielleicht genannt, aber der Auftrag entsteht meist erst nach Angebot und persönlicher Abstimmung.
Das ist etwas anderes als ein Shop für Verbraucher.
Aber auch Agenturen können in Bereiche kommen, in denen die Einordnung genauer wird.
Zum Beispiel:
Eine Agentur verkauft fertige Templates an Privatkunden.
Es gibt digitale Produkte mit Sofortkauf.
Es werden Online-Kurse für Selbstständige oder Verbraucher verkauft.
Es gibt einen Mitgliederbereich.
Workshops können direkt online gebucht und bezahlt werden.
Es gibt automatisierte Beratungsprodukte mit Checkout.
Dann sollte man nicht nur sagen: „Wir sind doch B2B.“ Entscheidend ist, was tatsächlich angeboten wird und wer es kaufen kann.
B2B oder B2C: Das ist oft der Knackpunkt
Eine der wichtigsten Fragen lautet: Richtet sich das Angebot an Unternehmen oder an Verbraucher?
Bei reinen B2B-Angeboten ist die BFSG-Pflicht oft anders zu bewerten als bei Angeboten für Privatkunden. Aber viele Websites sind in der Praxis nicht sauber getrennt.
Ein Coach kann zum Beispiel Führungskräfte in Unternehmen beraten, aber gleichzeitig auch private Karriereberatung anbieten. Eine Agentur kann Firmenkunden betreuen, aber auch digitale Vorlagen verkaufen. Ein Berater kann hauptsächlich B2B arbeiten, aber Online-Webinare für Einzelpersonen anbieten.
Wenn beides auf einer Website zusammenläuft, sollte man besonders genau hinschauen.
Kontaktformular ist nicht gleich Vertragsabschluss
Ein normales Kontaktformular macht eine Website nicht automatisch zu einem Online-Shop.
Wenn jemand nur eine Anfrage stellt, ist das meist noch kein verbindlicher Vertrag. Typisch wäre:
„Schreiben Sie mir eine Nachricht.“
„Fordern Sie ein Angebot an.“
„Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch.“
„Senden Sie uns Ihre Projektanfrage.“
Das ist etwas anderes als ein Button mit „Jetzt kaufen“, „Kostenpflichtig buchen“ oder „Direkt anmelden“.
Trotzdem sollte auch ein Kontaktformular barrierearm sein. Es sollte klare Feldnamen haben, verständliche Fehlermeldungen anzeigen und ohne Maus bedienbar sein.
Gerade Coaches und Agenturen verlieren sonst unnötig Anfragen.
Terminbuchung über Calendly, YouCanBookMe und ähnliche Tools
Viele Coaches, Berater und Agenturen nutzen externe Buchungstools. Das ist praktisch, kann aber auch neue Hürden schaffen.
Ein Kalender kann optisch modern aussehen und trotzdem schwer bedienbar sein. Manchmal sind Uhrzeiten nicht klar auswählbar, Fehlermeldungen schlecht sichtbar oder Popups umständlich.
Wenn über das Tool nur ein unverbindliches Kennenlernen gebucht wird, ist die Lage anders als bei einem kostenpflichtigen Termin. Trotzdem bleibt die Nutzererfahrung wichtig.
Wenn ein kostenpflichtiges Coaching direkt über das Tool gebucht und bezahlt wird, sollte der Ablauf genauer geprüft werden.
Dann gehören Kalender, Formular, Zahlungsfunktion und Bestätigung zusammen.
Zahlungsanbieter nicht vergessen
Viele Anbieter nutzen Stripe, PayPal, Digistore24, CopeCart, elopage, ThriveCart oder ähnliche Systeme. Der eigentliche Kauf läuft dann nicht vollständig auf der eigenen Website, sondern über einen externen Zahlungs- oder Kursanbieter.
Für den Nutzer ist das trotzdem ein zusammenhängender Prozess.
Er klickt auf deiner Website auf den Kaufbutton, landet im Checkout, bezahlt und erwartet Zugang. Wenn dieser Weg nicht verständlich oder nicht bedienbar ist, scheitert der Kauf.
Deshalb sollte man nicht nur die eigene Website anschauen. Auch die angebundenen Tools sind wichtig.
Kleinstunternehmen: Gibt es Ausnahmen?
Viele Coaches und kleine Agenturen arbeiten allein oder mit einem sehr kleinen Team. Deshalb ist die Frage nach Ausnahmen wichtig.
Beim BFSG gibt es für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich eine relevante Ausnahme. Gemeint sind sehr kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Das kann für viele Einzelunternehmer, Coaches und kleine Beratungsbüros wichtig sein.
Trotzdem sollte man sich nicht blind darauf verlassen. Man sollte prüfen, ob die Kriterien wirklich erfüllt sind, ob es um Dienstleistungen oder Produkte geht und wie das eigene Angebot aufgebaut ist.
Für einen Blogbeitrag lässt sich das nicht verbindlich für jeden Einzelfall klären. Aber als grobe Orientierung: Kleine Einzelunternehmer sind oft anders zu betrachten als größere Anbieter mit skalierbaren digitalen Verkaufsprozessen.
Warum Barrierefreiheit trotzdem sinnvoll ist
Selbst wenn keine klare Pflicht besteht, lohnt sich Barrierefreiheit fast immer.
Gerade Coaches, Berater und Agenturen verkaufen Vertrauen, Klarheit und Kompetenz. Eine Website, die schwer lesbar ist, schlechte Kontraste hat oder auf dem Handy nervt, passt nicht dazu.
Barrierefreiheit verbessert oft Dinge, die allen Nutzern helfen:
bessere Lesbarkeit,
klare Buttons,
verständliche Formulare,
logische Navigation,
saubere Überschriften,
weniger Verwirrung im Buchungsprozess,
bessere mobile Nutzung,
weniger Abbrüche.
Das ist nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderung. Es ist gute Website-Qualität.
Typische Barrieren auf Coach- und Agentur-Websites
Viele Websites in diesem Bereich sehen modern aus, haben aber praktische Schwächen.
Häufige Probleme sind:
zu schwache Kontraste,
kleine Schrift auf hellen Hintergründen,
Buttons mit unklaren Texten,
lange Verkaufsseiten ohne Struktur,
Animationen ohne echten Nutzen,
Popups, die schwer zu schließen sind,
Formulare ohne klare Fehlermeldungen,
Terminbuchungen, die mobil schlecht funktionieren,
Videos ohne Untertitel,
PDFs, die nicht gut lesbar sind.
Besonders auf Landingpages wird oft stark auf Emotion und Design gesetzt. Das ist nicht falsch. Aber wenn dadurch die Bedienbarkeit leidet, wird aus schönem Design schnell ein Hindernis.
Videos, Webinare und Kursinhalte
Viele Coaches nutzen Videos. Vorstellungsvideos, Kundenstimmen, Webinare, Lektionen oder Kursmodule gehören fast schon zum Standard.
Hier sollte man mindestens an Untertitel denken. Nicht jeder kann oder möchte Ton hören. Manche Nutzer schauen unterwegs, andere haben Hörprobleme, wieder andere verstehen Inhalte besser, wenn sie mitlesen können.
Auch Arbeitsblätter und PDFs sollten nicht einfach als schlecht formatierte Dateien hochgeladen werden. Wenn wichtige Informationen nur in einem unlesbaren PDF stecken, ist das für viele Menschen schwierig.
Einfacher Selbstcheck für Coaches, Berater und Agenturen
Du kannst deine Website mit ein paar Fragen grob einschätzen:
Sprichst du Verbraucher an?
Können Leistungen direkt online gebucht werden?
Gibt es kostenpflichtige Termine?
Verkaufst du Online-Kurse oder digitale Produkte?
Gibt es einen Checkout oder Zahlungslink?
Nutzt du externe Buchungs- oder Verkaufsplattformen?
Ist dein Angebot rein B2B oder auch B2C?
Bist du ein Kleinstunternehmen?
Kann man deine Formulare ohne Maus bedienen?
Sind deine Videos auch ohne Ton verständlich?
Wenn du mehrere Fragen mit Ja beantwortest, lohnt sich eine genauere Prüfung.
Was sollte man zuerst verbessern?
Man muss nicht alles auf einmal perfekt machen. Sinnvoll ist ein praktischer Einstieg.
Bei Coaches und Beratern würde ich zuerst diese Bereiche anschauen:
Startseite, Leistungsseiten, Kontaktformular, Terminbuchung, Verkaufsseiten, Checkout, Zahlungsprozess, Kursbereich und mobile Ansicht.
Bei Agenturen zusätzlich:
Anfrageformular, Portfolio, Preis- oder Paketbereiche, Download-Angebote, Kundenportal und Angebotsstrecken.
Wichtig ist: Kümmere dich zuerst um die Wege, die wirklich zu Anfragen, Buchungen oder Käufen führen. Genau dort entsteht der größte Nutzen.
Fazit: Nicht der Beruf zählt, sondern der digitale Prozess
Das BFSG gilt nicht automatisch für jeden Coach, jeden Berater und jede Agentur. Eine einfache Website mit Informationen und Kontaktmöglichkeit ist anders zu bewerten als ein digitaler Verkaufsprozess mit Buchung, Zahlung, Login oder Kurszugang.
Entscheidend ist vor allem, ob Verbraucher angesprochen werden und ob über die Website eine Dienstleistung digital abgeschlossen oder gekauft werden kann.
Für viele Einzelunternehmer kann außerdem die Kleinstunternehmer-Ausnahme eine Rolle spielen. Trotzdem sollte man Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht sehen. Sie macht Websites klarer, vertrauenswürdiger und leichter nutzbar.
Mein praktischer Rat: Schau dir nicht nur deine Berufsbezeichnung an. Schau dir den Weg deiner Besucher an. Können sie nur lesen und Kontakt aufnehmen? Oder können sie direkt buchen, kaufen und bezahlen?
Genau dort liegt der Unterschied.
Und selbst wenn deine Website rechtlich nicht eindeutig betroffen ist: Eine barriereärmere Website ist für Coaches, Berater und Agenturen fast immer ein Gewinn. Sie zeigt Professionalität, macht den Zugang leichter und sorgt dafür, dass weniger Menschen unterwegs abspringen.
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.