Viele Unternehmen arbeiten nicht mit Privatkunden, sondern ausschließlich mit anderen Unternehmen. Auf der Website steht dann vielleicht „Industriekunden“, „Fachhandel“, „Großhandel“, „Businesskunden“ oder „nur für gewerbliche Kunden“. Da liegt die Frage nahe:
Gilt das BFSG auch für B2B-Webseiten?
Die kurze Antwort lautet: Eine reine B2B-Webseite ist meistens anders zu bewerten als eine Website, die sich an Verbraucher richtet. Das BFSG zielt vor allem auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab, die Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Trotzdem sollte man bei B2B-Webseiten nicht zu schnell sagen: „Betrifft uns garantiert nicht.“
Denn in der Praxis sind viele Websites nicht so eindeutig B2B, wie Betreiber glauben.
Was bedeutet B2B überhaupt?
B2B steht für Business to Business. Gemeint ist also ein Angebot von Unternehmen an Unternehmen.
Typische Beispiele sind:
Ein Maschinenbauer verkauft Anlagen an Industriebetriebe.
Ein Großhändler beliefert nur Wiederverkäufer.
Ein Softwareanbieter bietet Lösungen für Firmenkunden an.
Eine Agentur arbeitet ausschließlich für Unternehmen.
Ein Hersteller informiert Händler, Partner oder Fachbetriebe.
Solche Webseiten richten sich nicht an normale Verbraucher, sondern an Geschäftskunden. Häufig gibt es individuelle Angebote, persönliche Beratung, Projektpreise oder geschlossene Händlerbereiche.
Das unterscheidet sie deutlich von einem Online-Shop, in dem Privatkunden direkt Produkte kaufen können.
Warum die Zielgruppe so wichtig ist
Beim BFSG ist entscheidend, ob ein Angebot für Verbraucher relevant ist. Eine Website, die ausschließlich Geschäftskunden anspricht, liegt deshalb nicht automatisch im typischen Anwendungsfall.
Aber genau hier steckt der Knackpunkt: Ist deine Website wirklich ausschließlich B2B?
Viele Unternehmen sagen zwar intern: „Wir machen nur B2B.“ Auf der Website sieht das aber manchmal anders aus. Dort können Privatpersonen Anfragen stellen, Produkte bestellen, Termine buchen oder digitale Leistungen nutzen.
Wenn Verbraucher nicht eindeutig ausgeschlossen sind, kann die Einordnung schwieriger werden.
Eine B2B-Webseite ist nicht automatisch befreit
Nur weil auf einer Website keine klassischen Privatkunden angesprochen werden, sollte man das Thema nicht komplett abhaken.
Man muss genauer prüfen:
Richtet sich das Angebot wirklich nur an Unternehmen?
Können Privatpersonen trotzdem bestellen oder anfragen?
Gibt es einen Online-Shop?
Gibt es Preise, Warenkorb oder Checkout?
Gibt es ein Kundenkonto?
Können digitale Dienstleistungen direkt genutzt werden?
Werden Produkte angeboten, die auch für Verbraucher interessant sind?
Wenn eine Website eigentlich B2B gemeint ist, aber faktisch auch von Verbrauchern genutzt werden kann, wird die Sache weniger eindeutig.
Beispiel: Reine B2B-Informationsseite
Nehmen wir ein Unternehmen, das Maschinenbauteile für Industriekunden herstellt. Die Website zeigt Leistungen, technische Daten, Branchenlösungen, Referenzen und Kontaktmöglichkeiten. Preise gibt es nicht öffentlich. Bestellungen laufen nur nach individueller Anfrage und Prüfung.
So eine Seite ist eher eine klassische B2B-Informationsseite. Besucher informieren sich und nehmen Kontakt auf. Es gibt keinen öffentlichen Kaufprozess für Verbraucher.
In diesem Fall ist die Website anders zu bewerten als ein normaler Online-Shop für Privatkunden.
Trotzdem sollte die Website gut nutzbar sein. Denn auch Geschäftskunden profitieren von klaren Informationen, guter Lesbarkeit und verständlichen Formularen.
Beispiel: B2B-Shop mit Login
Viele B2B-Unternehmen haben geschlossene Shops oder Kundenportale. Dort können registrierte Geschäftskunden Produkte bestellen, Rechnungen abrufen, Ersatzteile suchen oder Dokumente herunterladen.
Wenn der Zugang wirklich nur für gewerbliche Kunden möglich ist, ist das ein anderer Fall als ein öffentlicher B2C-Shop.
Trotzdem sollte man auch hier auf Barrierefreiheit achten. Denn auch Mitarbeiter in Unternehmen können Einschränkungen haben. Ein Einkäufer, Techniker oder Sachbearbeiter kann genauso auf Tastaturbedienung, gute Kontraste oder Screenreader-Unterstützung angewiesen sein.
Rechtlich mag die Einordnung anders sein. Praktisch bleibt Barrierefreiheit sinnvoll.
Beispiel: B2B-Shop ohne klare Abgrenzung
Spannender wird es bei Shops, die zwar „B2B“ sagen, aber öffentlich zugänglich sind.
Zum Beispiel:
Preise sind sichtbar.
Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
Es gibt einen Checkout.
Privatpersonen werden nicht eindeutig ausgeschlossen.
Es gibt keine Prüfung der gewerblichen Kundeneigenschaft.
Die Produkte sind auch für Verbraucher interessant.
Dann kann es schwierig werden, die Website sauber als reine B2B-Seite darzustellen.
Ein Shop für Bürobedarf, Werkzeuge, Ersatzteile oder technische Produkte kann zwar hauptsächlich Geschäftskunden ansprechen, aber trotzdem für Verbraucher zugänglich sein. In solchen Fällen sollte man genauer prüfen, ob das BFSG relevant werden kann.
Was ist mit „Nur für Gewerbekunden“?
Ein Hinweis wie „Nur für Gewerbekunden“ kann helfen, die Zielgruppe klarer zu machen. Aber er sollte nicht nur irgendwo klein im Footer stehen, während der gesamte Shop trotzdem wie ein normaler Verbrauchershop funktioniert.
Wenn du wirklich nur B2B verkaufen willst, sollte das auf der Website konsequent erkennbar sein.
Zum Beispiel durch:
klare Hinweise auf gewerbliche Kunden,
Registrierung nur mit Firmendaten,
Prüfung der Kundeneigenschaft,
keine Ausrichtung auf Verbraucher,
keine verbrauchertypische Ansprache,
keine einfachen Privatkunden-Bestellwege.
Je klarer die Abgrenzung, desto besser lässt sich die Website als B2B-Angebot einordnen.
Kontaktformular auf B2B-Webseiten
Viele B2B-Webseiten haben Kontaktformulare, Angebotsformulare oder Projektanfragen. Ein einfaches Kontaktformular macht eine Website nicht automatisch zu einem Online-Shop oder Verbraucherangebot.
Trotzdem sollte es gut zugänglich sein.
Ein B2B-Kontaktformular sollte klare Feldbeschriftungen haben, verständliche Fehlermeldungen anzeigen und ohne Maus bedienbar sein. Besonders bei komplexeren Formularen mit Branche, Projektgröße, Budget oder Dateiupload entstehen schnell Hürden.
Auch wenn die gesetzliche Pflicht im Einzelfall anders sein kann: Ein Formular, das nicht funktioniert, kostet Anfragen.
Kundenportale und Login-Bereiche
B2B-Webseiten haben oft Kundenportale. Dort können Nutzer Bestellungen verwalten, Ersatzteile abrufen, Dokumente herunterladen, Tickets erstellen oder Rechnungen einsehen.
Solche Bereiche werden im Alltag häufig von Mitarbeitern genutzt. Und diese Mitarbeiter können unterschiedliche Bedürfnisse haben.
Ein Kundenportal sollte deshalb nicht nur technisch sicher sein, sondern auch bedienbar. Login, Passwort-zurücksetzen, Tabellen, Downloads, Suchfunktionen und Bestelllisten sollten verständlich aufgebaut sein.
Gerade bei internen oder halbgeschlossenen Portalen wird Barrierefreiheit oft vergessen. Dabei sind diese Bereiche manchmal wichtiger als die öffentliche Startseite.
Downloads, Datenblätter und PDFs
B2B-Websites arbeiten gerne mit PDFs: Produktdatenblätter, Zertifikate, Sicherheitsinformationen, technische Zeichnungen, Bedienungsanleitungen oder Preislisten.
Das ist praktisch, kann aber problematisch sein, wenn wichtige Informationen nur als schlecht zugängliches PDF vorliegen.
Ein eingescanntes PDF, das eigentlich nur aus einem Bild besteht, ist für viele Hilfsmittel schwer nutzbar. Auch auf dem Smartphone sind solche Dokumente oft unhandlich.
Besser ist es, wichtige Informationen zusätzlich als normale Website-Inhalte bereitzustellen oder PDFs möglichst sauber und zugänglich aufzubauen.
Warum Barrierefreiheit auch im B2B sinnvoll ist
Manche Unternehmen denken: „Unsere Kunden sind Firmen, also spielt Barrierefreiheit nicht so eine große Rolle.“
Das ist ein Denkfehler.
Auch in Firmen arbeiten Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen, Konzentrationsproblemen oder anderen Bedürfnissen. Außerdem nutzen viele Menschen Websites unter schwierigen Bedingungen: unterwegs, auf kleinen Bildschirmen, in heller Umgebung, mit wenig Zeit oder mit schlechter Verbindung.
Eine gut zugängliche B2B-Website hilft also nicht nur Menschen mit Behinderung. Sie hilft auch gestressten Einkäufern, technischen Mitarbeitern, Projektleitern und Entscheidern, schneller an Informationen zu kommen.
Typische Fehler auf B2B-Webseiten
B2B-Webseiten haben oft eigene typische Barrieren.
Dazu gehören:
lange Textblöcke voller Fachbegriffe,
PDFs statt normaler HTML-Inhalte,
Tabellen ohne klare Struktur,
schwache Kontraste im Corporate Design,
kleine Schriftgrößen,
komplexe Menüs,
unübersichtliche Downloadbereiche,
Formulare mit zu vielen Pflichtfeldern,
Dateiuploads ohne klare Hinweise,
Login-Bereiche mit schlechten Fehlermeldungen.
Viele dieser Fehler entstehen nicht absichtlich. Sie entstehen, weil B2B-Websites oft sehr informationslastig sind.
Gerade deshalb lohnt sich eine klare Struktur.
Muss eine B2B-Webseite komplett barrierefrei sein?
Eine pauschale Antwort wäre unseriös. Es hängt vom konkreten Angebot ab.
Eine reine B2B-Informationsseite ist anders zu bewerten als ein öffentlich zugänglicher Shop, bei dem auch Verbraucher bestellen können. Ein geschlossenes Firmenkundenportal ist anders zu betrachten als eine Buchungsstrecke für Privatkunden.
Wichtig ist deshalb nicht die Frage: „Steht irgendwo B2B auf meiner Website?“
Wichtiger ist: Wer kann die Website tatsächlich nutzen und was kann dort abgeschlossen werden?
Wenn Verbraucher praktisch ausgeschlossen sind und das Angebot eindeutig an Unternehmen gerichtet ist, ist die Lage meist weniger kritisch. Wenn Verbraucher aber mit angesprochen werden oder online abschließen können, sollte man genauer prüfen.
Ein einfacher Selbstcheck für B2B-Webseiten
Du kannst deine Website mit ein paar Fragen grob einschätzen:
Spricht die Website ausschließlich Unternehmen an?
Ist klar erkennbar, dass Privatkunden nicht Zielgruppe sind?
Können Besucher direkt kaufen oder buchen?
Gibt es einen öffentlichen Checkout?
Gibt es ein Kundenkonto oder Portal?
Werden Preise öffentlich angezeigt?
Können Verbraucher theoretisch bestellen?
Sind Produkte auch für Privatkunden interessant?
Gibt es digitale Dienstleistungen, die direkt genutzt werden können?
Wenn mehrere Punkte in Richtung Verbraucherzugang zeigen, sollte die Website genauer geprüft werden.
Was sollten B2B-Unternehmen trotzdem verbessern?
Auch wenn deine Website nicht eindeutig unter das BFSG fällt, sind viele Maßnahmen sinnvoll.
Achte auf gute Lesbarkeit. Nutze ausreichende Kontraste. Strukturiere Inhalte mit klaren Überschriften. Erkläre Fachbegriffe, wenn sie für neue Besucher wichtig sind. Beschrifte Buttons eindeutig. Stelle wichtige Informationen nicht nur als PDF bereit. Teste Formulare ohne Maus. Sorge dafür, dass Downloads und Kontaktwege leicht erreichbar sind.
Das sind keine unnötigen Extras. Das ist gute Website-Qualität.
Fazit: B2B ist oft weniger kritisch, aber kein Freifahrtschein
Das BFSG betrifft B2B-Webseiten nicht automatisch im gleichen Umfang wie klassische Verbraucherangebote, Online-Shops oder Buchungsplattformen. Entscheidend ist, ob die Website wirklich ausschließlich Geschäftskunden anspricht oder ob Verbraucher dort ebenfalls digitale Prozesse nutzen können.
Eine reine B2B-Informationsseite ist meistens anders einzuordnen als ein öffentlich zugänglicher Shop mit Checkout. Schwierig wird es, wenn die Grenze zwischen B2B und B2C verschwimmt.
Mein praktischer Rat: Prüfe nicht nur, was du intern über deine Zielgruppe denkst. Prüfe, wie deine Website nach außen wirkt und was Besucher dort tatsächlich tun können.
Und selbst wenn keine klare Pflicht besteht, lohnt sich Barrierefreiheit auch im B2B. Eine gut strukturierte, lesbare und bedienbare Website hilft allen Nutzern – auch Geschäftskunden. Sie spart Zeit, reduziert Rückfragen und wirkt professioneller.
Barrierefreiheit ist also nicht nur eine Rechtsfrage. Sie ist auch ein Qualitätsmerkmal für digitale Geschäftskommunikation.
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.