Viele kleine Unternehmen haben seit 2025 eine neue Frage auf dem Tisch: Muss meine Firmen-Webseite jetzt barrierefrei sein?
Und ganz ehrlich: Die Verunsicherung ist verständlich. Überall liest man etwas vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, von neuen Pflichten, möglichen Kontrollen und barrierefreien Online-Angeboten. Aber kaum jemand erklärt klar, was das für eine normale kleine Firmen-Webseite wirklich bedeutet.
Die gute Nachricht zuerst: Nicht jede kleine Firmen-Webseite ist automatisch vom BFSG betroffen. Eine einfache Website, auf der ein Unternehmen seine Leistungen vorstellt, Öffnungszeiten nennt und vielleicht ein Kontaktformular anbietet, ist nicht automatisch mit einem Online-Shop oder einer Buchungsplattform gleichzusetzen.
Trotzdem sollte man das Thema nicht einfach ignorieren. Denn sobald eine Website mehr ist als eine reine Informationsseite, kann es interessant werden. Besonders dann, wenn Besucher online etwas kaufen, buchen, bestellen oder einen Vertrag abschließen können.
Was meint man überhaupt mit einer kleinen Firmen-Webseite?
Wenn ich von einer kleinen Firmen-Webseite spreche, meine ich zum Beispiel die Website eines Handwerkers, eines Friseursalons, einer kleinen Agentur, eines Coaches, eines Restaurants, einer Praxis, eines lokalen Dienstleisters oder eines Familienbetriebs.
Typisch sind Seiten wie:
Startseite, Leistungen, Über uns, Kontakt, Referenzen, Anfahrt und vielleicht ein Formular für Anfragen.
Solche Webseiten dienen in erster Linie dazu, das Unternehmen vorzustellen und Kunden eine einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Sie sind also eher eine digitale Visitenkarte als ein echter Online-Verkaufsprozess.
Genau hier liegt der entscheidende Unterschied.
Wann wird eine kleine Firmen-Webseite für das BFSG relevant?
Relevant wird es vor allem dann, wenn die Website nicht nur informiert, sondern eine digitale Dienstleistung oder einen Online-Abschluss ermöglicht.
Ein paar Beispiele machen das klarer:
Ein Malerbetrieb stellt auf seiner Website nur seine Leistungen vor und bietet ein Kontaktformular an. Das ist etwas anderes als ein Online-Shop, in dem Kunden direkt Produkte kaufen können.
Ein Restaurant zeigt Speisekarte, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das ist etwas anderes als ein Buchungssystem, über das Gäste verbindlich Tische reservieren oder Gutscheine kaufen können.
Ein Coach beschreibt seine Leistungen und bittet um Kontaktaufnahme per E-Mail. Das ist etwas anderes als eine Website, auf der Kunden direkt Beratungspakete kaufen, Termine buchen und bezahlen können.
Je stärker die Website also in einen konkreten Kauf-, Buchungs- oder Vertragsprozess eingebunden ist, desto genauer sollte man hinschauen.
Sind reine Informationsseiten betroffen?
Eine reine Informationsseite ist in vielen Fällen nicht der klassische Hauptfall des BFSG. Wenn auf der Website nur Informationen stehen und kein direkter Online-Kauf, keine Buchung, kein Kundenkonto und kein digitaler Vertragsabschluss möglich ist, ist die Lage meist entspannter.
Aber: Auch eine Informationsseite kann Barrieren haben. Schlechte Kontraste, winzige Schrift, unklare Navigation oder unbeschriftete Buttons machen es Besuchern unnötig schwer. Deshalb ist Barrierefreiheit auch dann sinnvoll, wenn keine eindeutige Pflicht besteht.
Man sollte das Thema also nicht nur als Gesetzesfrage sehen. Es ist auch eine Frage der Nutzerfreundlichkeit. Eine gut lesbare, klare und verständliche Website wirkt professioneller und hilft allen Besuchern.
Was ist mit Kontaktformularen?
Das Kontaktformular ist ein typischer Grenzfall, über den viele Websitebetreiber stolpern.
Ein einfaches Formular mit Name, E-Mail und Nachricht macht aus einer Website nicht automatisch einen Online-Shop. Trotzdem sollte es barrierefrei und verständlich aufgebaut sein. Denn gerade Formulare sind häufig schlecht bedienbar.
Ein gutes Formular sollte klare Beschriftungen haben. Pflichtfelder müssen verständlich gekennzeichnet sein. Fehlermeldungen sollten genau erklären, was fehlt. Und das Formular sollte auch ohne Maus bedienbar sein.
Selbst wenn deine Firmen-Webseite nicht direkt unter das BFSG fällt, ist ein sauberes Kontaktformular eine sinnvolle Verbesserung. Schließlich ist das Formular oft der Punkt, an dem aus einem Besucher ein Kunde wird.
Was gilt für kleine Online-Shops?
Bei kleinen Online-Shops wird das Thema deutlich wichtiger.
Wenn du über deine Website Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufst, bist du viel näher an dem Bereich, den das BFSG meint. Dann geht es nicht nur um die Startseite, sondern um den gesamten Kaufprozess.
Produktseiten, Varianten, Warenkorb, Checkout, Zahlungsarten, Fehlermeldungen und Bestellbestätigung sollten für möglichst viele Menschen nutzbar sein.
Ein häufiger Fehler ist der Gedanke: „Ich habe doch nur einen kleinen Shop.“
Aber klein bedeutet nicht automatisch irrelevant. Entscheidend ist nicht nur, wie groß dein Unternehmen wirkt, sondern welche Funktion deine Website hat.
Wenn Kunden online kaufen können, solltest du das Thema Barrierefreiheit sehr ernst nehmen.
Gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen?
Ja, für sogenannte Kleinstunternehmen kann es Ausnahmen geben. Das betrifft vor allem sehr kleine Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten.
Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Das klingt für viele Einzelunternehmer, kleine Agenturen, lokale Dienstleister oder kleine Shops erst einmal beruhigend. Trotzdem sollte man diese Ausnahme nicht blind als Freifahrtschein verstehen.
Warum? Weil es immer auf den konkreten Fall ankommt. Bietest du Dienstleistungen an? Verkaufst du Produkte? Stellst du bestimmte Produkte her oder bringst sie in Verkehr? Richtet sich dein Angebot an Verbraucher? Gibt es einen Online-Abschluss?
All diese Punkte können eine Rolle spielen. Deshalb sollte man bei Unsicherheit lieber sauber prüfen, statt einfach zu sagen: „Ich bin klein, also betrifft mich das nicht.“
Was gilt für Handwerker, Dienstleister und lokale Betriebe?
Viele kleine Firmen-Webseiten gehören zu Handwerkern und lokalen Dienstleistern. Also zum Beispiel Elektriker, Maler, Dachdecker, Reinigungsfirmen, Gartenbauer, Heizungsbauer oder Umzugsunternehmen.
Wenn die Website nur Leistungen erklärt und eine Kontaktaufnahme ermöglicht, ist sie meistens eher eine Informationsseite. Trotzdem lohnt es sich, die wichtigsten Barrierefreiheitsregeln zu beachten.
Besonders sinnvoll sind:
gut lesbare Texte, klare Überschriften, ausreichende Farbkontraste, verständliche Buttons, ein sauber aufgebautes Kontaktformular und eine Navigation, die auch auf dem Smartphone gut funktioniert.
Das ist nicht nur für Menschen mit Einschränkungen hilfreich. Auch ältere Kunden oder Menschen, die schnell eine Telefonnummer finden möchten, profitieren davon.
Was gilt für Coaches, Berater und Agenturen?
Bei Coaches, Beratern und Agenturen hängt viel davon ab, wie die Website aufgebaut ist.
Eine reine Leistungsseite mit Kontaktmöglichkeit ist etwas anderes als eine Seite, auf der Besucher direkt Beratungspakete buchen, Online-Kurse kaufen oder kostenpflichtige digitale Inhalte freischalten können.
Sobald ein Buchungsprozess, ein Zahlungsprozess oder ein geschlossener Kundenbereich dazukommt, sollte man genauer prüfen, ob Anforderungen aus dem BFSG entstehen können.
Gerade bei Buchungstools von Drittanbietern ist Vorsicht sinnvoll. Viele Tools sehen modern aus, sind aber nicht automatisch gut zugänglich. Kalender, Dropdowns, Popups und Zahlungsfenster können für Tastatur- oder Screenreader-Nutzer schwierig sein.
Muss eine WordPress-Webseite barrierefrei sein?
WordPress selbst ist erst einmal nur das System. Ob deine Website vom BFSG betroffen ist, hängt nicht davon ab, ob sie mit WordPress, Divi, Elementor, Shopify oder einem anderen System erstellt wurde.
Entscheidend ist, was die Website macht.
Eine WordPress-Seite kann eine einfache Firmenwebsite sein. Sie kann aber auch ein WooCommerce-Shop, eine Mitgliederplattform, ein Buchungssystem oder ein Kursportal sein.
Deshalb lautet die bessere Frage nicht: „Muss WordPress barrierefrei sein?“
Sondern: Welche Funktionen bietet meine Website Besuchern an?
Reicht ein Accessibility-Plugin?
Viele Websitebetreiber suchen nach einer schnellen Lösung und installieren ein Barrierefreiheits-Plugin. Das ist verständlich, aber leider nicht die komplette Antwort.
Ein Plugin kann bestimmte Hilfen anbieten, zum Beispiel größere Schrift, Kontrastoptionen oder eine Bedienleiste. Aber es repariert keine schlecht aufgebaute Website.
Wenn Überschriften falsch gesetzt sind, ein Formular keine echten Beschriftungen hat oder ein Menü nicht per Tastatur funktioniert, löst ein Plugin das Problem oft nicht zuverlässig.
Barrierefreiheit entsteht nicht durch einen einzelnen Schalter. Sie entsteht durch sauberes Design, verständliche Inhalte, korrekte technische Struktur und regelmäßige Tests.
Warum kleine Unternehmen trotzdem handeln sollten
Auch wenn deine kleine Firmen-Webseite vielleicht nicht eindeutig unter das BFSG fällt, lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem.
Eine barriereärmere Website ist oft klarer, verständlicher und angenehmer zu bedienen. Besucher finden schneller, was sie suchen. Texte sind besser lesbar. Formulare funktionieren zuverlässiger. Buttons sind eindeutiger. Und die Seite wirkt insgesamt professioneller.
Außerdem überschneiden sich viele Punkte mit guter Suchmaschinenoptimierung. Saubere Überschriften, klare Struktur, sinnvolle Bildbeschreibungen und verständliche Inhalte helfen nicht nur Menschen, sondern oft auch Google dabei, deine Seite besser einzuordnen.
Barrierefreiheit ist also nicht nur ein Pflichtenthema. Es ist auch ein Qualitätsfaktor.
Ein einfacher Selbstcheck für kleine Firmen-Webseiten
Du kannst deine Website mit ein paar einfachen Fragen selbst einschätzen:
Kann man über meine Website etwas kaufen?
Kann man Termine verbindlich buchen?
Gibt es einen Warenkorb oder Checkout?
Gibt es einen Kundenbereich?
Richtet sich mein Angebot an Privatkunden?
Kann man Verträge oder kostenpflichtige Leistungen online abschließen?
Bin ich größer als ein Kleinstunternehmen?
Verkaufe oder vertreibe ich Produkte, die selbst unter bestimmte Anforderungen fallen können?
Wenn du mehrere dieser Fragen mit Ja beantwortest, solltest du das Thema genauer prüfen.
Wenn deine Seite dagegen nur informiert und eine einfache Kontaktaufnahme ermöglicht, ist die Lage oft weniger kritisch. Trotzdem kannst du viele Verbesserungen freiwillig umsetzen.
Welche Verbesserungen sind für kleine Firmen-Webseiten sinnvoll?
Du musst nicht direkt alles perfekt machen. Ein guter Anfang sind die häufigsten und einfachsten Punkte.
Achte auf gut lesbare Schriftgrößen. Verwende ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Beschrifte Buttons eindeutig. Schreibe nicht nur „Mehr erfahren“, wenn nicht klar ist, worum es geht. Nutze sinnvolle Überschriften. Gib wichtigen Bildern passende Alternativtexte. Sorge dafür, dass Formulare verständlich sind. Und teste deine Website einmal ohne Maus.
Allein dieser Tastaturtest zeigt oft sehr schnell, wo Probleme liegen. Kommt man durch das Menü? Sieht man, welches Element gerade ausgewählt ist? Kann man ein Formular ausfüllen und abschicken? Lässt sich ein Popup schließen?
Diese Dinge klingen klein, machen aber in der Praxis einen großen Unterschied.
Fazit: Kleine Firmen-Webseiten sind nicht automatisch betroffen, aber prüfen lohnt sich
Das BFSG gilt nicht pauschal für jede kleine Firmen-Webseite. Eine reine Informationsseite ohne Shop, Buchungssystem oder digitalen Vertragsabschluss ist anders zu bewerten als ein Online-Shop oder eine Plattform, über die Verbraucher direkt Leistungen buchen oder kaufen können.
Trotzdem sollten kleine Unternehmen das Thema nicht komplett zur Seite schieben. Denn viele Websites sind heute mehr als nur digitale Visitenkarten. Schon Buchungstools, Shops, Kundenbereiche oder digitale Verkaufsprozesse können die Lage verändern.
Mein praktischer Rat wäre deshalb: Nicht in Panik verfallen, aber die eigene Website ehrlich prüfen. Was können Besucher dort tun? Wird nur informiert oder wird online verkauft, gebucht oder abgeschlossen?
Und selbst wenn keine klare Pflicht besteht, lohnt sich Barrierefreiheit fast immer. Eine verständliche, gut bedienbare Website hilft deinen Besuchern, wirkt professioneller und kann am Ende sogar mehr Anfragen bringen.
Barrierefreiheit ist also nicht nur eine gesetzliche Frage. Sie ist auch eine Chance, die eigene Website besser zu machen.
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.