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Viele Websitebetreiber haben in den letzten Monaten zum ersten Mal vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gehört. Und meistens kommt direkt danach die gleiche Frage: Muss ich jetzt meine Website umbauen?

Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Nicht jede kleine Firmenwebsite ist automatisch betroffen. Aber viele digitale Angebote, besonders Online-Shops, Buchungsseiten und bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei nutzbar sein. Das BFSG setzt in Deutschland die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um und betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag angeboten werden.

Das klingt erst einmal trocken und juristisch. In der Praxis geht es aber um etwas sehr Konkretes: Menschen sollen digitale Angebote nutzen können, auch wenn sie zum Beispiel schlecht sehen, eine Website nur mit der Tastatur bedienen, einen Screenreader verwenden oder Schwierigkeiten mit komplizierten Formularen haben.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf einer Website?

Barrierefreiheit heißt nicht, dass eine Website besonders schlicht oder langweilig aussehen muss. Es bedeutet auch nicht, dass man auf moderne Gestaltung verzichten muss. Eine barrierefreie Website ist einfach so aufgebaut, dass möglichst viele Menschen sie ohne unnötige Hindernisse nutzen können.

Ein paar einfache Beispiele:

Ein Button sollte nicht nur hübsch aussehen, sondern auch eindeutig als Button erkennbar sein. Texte sollten einen guten Kontrast zum Hintergrund haben. Bilder brauchen sinnvolle Alternativtexte, wenn sie wichtige Informationen enthalten. Formulare sollten verständlich beschriftet sein. Und eine Website sollte auch ohne Maus bedienbar sein.

Viele dieser Punkte helfen nicht nur Menschen mit Behinderung. Sie machen eine Website insgesamt besser. Auch ältere Nutzer, Menschen mit kleinen Smartphone-Bildschirmen, langsamer Internetverbindung oder wenig technischer Erfahrung profitieren davon. Genau deshalb ist Barrierefreiheit kein reines Spezialthema, sondern ein Qualitätsmerkmal für gute Websites.

Was ist das BFSG eigentlich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein müssen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte elektronische Geräte, Selbstbedienungsterminals, E-Books, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste und auch Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. Bei Websites wird es vor allem dann interessant, wenn darüber Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher angeboten, verkauft, gebucht oder abgeschlossen werden.

Für Websitebetreiber heißt das: Eine reine Informationsseite ist nicht automatisch das gleiche wie ein Online-Shop oder eine Buchungsplattform. Wer aber online verkauft, Buchungen ermöglicht, Verträge vorbereitet oder digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, sollte sich mit dem BFSG ernsthaft beschäftigen.

Wichtig ist dabei: Das Gesetz sagt nicht einfach „mach deine Website schön barrierefrei“ und lässt alles offen. Für die technische Umsetzung wird unter anderem auf die europäische Norm EN 301 549 verwiesen. Diese orientiert sich wiederum stark an den bekannten WCAG-Richtlinien, also den Web Content Accessibility Guidelines.

Welche Webseiten sind vom BFSG betroffen?

Besonders relevant ist das BFSG für Websites und Apps, über die Verbraucher digitale Dienstleistungen nutzen oder Geschäfte abschließen können. Klassische Beispiele sind:

Online-Shops, Buchungsplattformen, digitale Ticketangebote, Kundenportale, Online-Banking, Telekommunikationsdienste oder Websites mit verbindlichen Online-Bestell- und Vertragsprozessen.

Ein einfacher Handwerksbetrieb mit einer Website, auf der nur Leistungen vorgestellt werden und ein Kontaktformular vorhanden ist, ist nicht automatisch genauso zu behandeln wie ein Shop mit Warenkorb und Checkout. Trotzdem lohnt sich auch für solche Seiten ein genauer Blick. Denn oft verschwimmen die Grenzen: Gibt es eine Terminbuchung? Können Angebote direkt angefragt oder Leistungen verbindlich gebucht werden? Werden Verbraucher gezielt angesprochen?

Gerade kleine Unternehmen sollten deshalb nicht nur fragen: „Bin ich hundertprozentig verpflichtet?“ Besser ist die Frage: „Welche Teile meiner Website könnten für Nutzer schwer zugänglich sein und wie kann ich sie verbessern?“

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Ja, es gibt Ausnahmen. Besonders wichtig ist die sogenannte Kleinstunternehmen-Regelung. Nach Informationen verschiedener IHKs können Dienstleistungserbringer, die als Kleinstunternehmen gelten, vom Anwendungsbereich des BFSG ausgenommen sein. Gemeint sind in der Regel Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass jedes kleine Unternehmen automatisch nichts tun muss. Die genaue Einordnung hängt davon ab, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden und wie das digitale Angebot aufgebaut ist. Außerdem können Anforderungen an bestimmte Produkte trotzdem relevant sein, auch wenn der Dienstleister selbst klein ist.

Für einen Blogartikel, eine Firmenwebsite oder einen Online-Shop sollte man deshalb immer sauber unterscheiden: Geht es um eine reine Informationsseite, um eine Dienstleistung, um E-Commerce oder um ein betroffenes Produkt?

Was muss eine barrierefreie Website können?

Eine barrierefreie Website sollte verständlich, bedienbar, robust und gut wahrnehmbar sein. Das klingt theoretisch, lässt sich aber sehr praktisch herunterbrechen.

Texte müssen gut lesbar sein. Die Schrift darf nicht zu klein sein, und der Kontrast zwischen Text und Hintergrund sollte ausreichen. Wer hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund nutzt, macht es vielen Besuchern unnötig schwer.

Die Navigation sollte klar aufgebaut sein. Nutzer müssen verstehen, wo sie sich befinden und wie sie zur nächsten wichtigen Seite kommen. Menüs sollten nicht nur mit der Maus funktionieren, sondern auch per Tastatur erreichbar sein.

Formulare sind ein besonders wichtiger Punkt. Jedes Eingabefeld braucht eine verständliche Beschriftung. Fehlermeldungen sollten klar sagen, was falsch ist und wie man es korrigieren kann. Ein Hinweis wie „Fehler in Feld 3“ hilft kaum weiter.

Auch Bilder spielen eine Rolle. Nicht jedes dekorative Bild braucht einen langen Alternativtext. Aber wenn ein Bild wichtige Informationen enthält, muss diese Information auch für Menschen zugänglich sein, die das Bild nicht sehen können.

Reicht ein WordPress-Plugin für Barrierefreiheit?

Das ist eine der häufigsten Fragen. Die ehrliche Antwort: Ein Plugin kann helfen, aber es macht eine Website nicht automatisch barrierefrei.

Viele sogenannte Accessibility-Plugins bieten Funktionen wie größere Schrift, Kontrastumschalter oder zusätzliche Bedienhilfen. Das kann nützlich sein. Aber ein Plugin löst keine grundlegenden Strukturprobleme. Wenn Überschriften falsch aufgebaut sind, Buttons nicht korrekt ausgezeichnet wurden oder ein Formular für Screenreader unverständlich ist, muss das direkt an der Website selbst verbessert werden.

Barrierefreiheit entsteht also nicht durch einen Schalter, den man einmal aktiviert. Sie entsteht durch sauberen Aufbau, gute Inhalte, verständliches Design und regelmäßiges Testen.

Typische Fehler auf Webseiten

Viele Barrieren entstehen nicht absichtlich. Sie schleichen sich ein, weil Design, Technik und Inhalt nicht zusammen gedacht werden.

Ein häufiger Fehler sind schlechte Farbkontraste. Das sieht im Design vielleicht modern aus, ist aber für viele Menschen schwer lesbar. Ebenfalls problematisch sind Buttons ohne klare Beschriftung, Menüs, die nur beim Darüberfahren mit der Maus funktionieren, oder Popups, die sich nicht sauber schließen lassen.

Auch Überschriften werden oft falsch verwendet. Eine Website sollte nicht nur optisch gegliedert sein, sondern auch technisch. Für Screenreader ist es wichtig, dass Überschriften logisch aufgebaut sind. Eine große fette Zeile ist nicht automatisch eine echte Überschrift im HTML-Code.

Bei Online-Shops kommen weitere Probleme dazu: Produktvarianten, Filter, Warenkorb, Kasse, Zahlungsarten und Fehlermeldungen müssen verständlich und bedienbar sein. Gerade der Checkout ist kritisch, weil hier Nutzer sonst direkt abbrechen.

Warum das Thema nicht nur Pflicht, sondern Chance ist

Viele Websitebetreiber sehen beim BFSG zuerst nur Arbeit, Kosten und Unsicherheit. Das ist verständlich. Aber Barrierefreiheit kann auch ein Vorteil sein.

Eine besser strukturierte Website ist oft leichter zu bedienen. Verständliche Texte verbessern die Nutzererfahrung. Saubere Überschriften helfen nicht nur Screenreadern, sondern auch Suchmaschinen. Gute Kontraste, klare Buttons und einfache Formulare können dazu führen, dass mehr Besucher tatsächlich anfragen, buchen oder kaufen.

Barrierefreiheit ist also nicht nur ein rechtliches Thema. Es ist auch ein Thema für bessere Websites, bessere Inhalte und mehr Vertrauen.

Was sollten Websitebetreiber jetzt tun?

Der erste Schritt ist keine Panik, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche Funktionen hat die eigene Website? Gibt es einen Shop, eine Buchung, ein Kundenkonto oder einen Vertragsprozess? Richtet sich das Angebot an Verbraucher? Gibt es Bereiche, die ohne Maus schwer nutzbar sind? Sind Texte und Formulare verständlich?

Danach lohnt sich ein einfacher Test: Die Website einmal nur mit der Tastatur bedienen. Kommt man durch das Menü? Erreicht man alle Buttons? Sieht man, wo man sich gerade befindet? Kann man ein Formular ausfüllen?

Zusätzlich können Tools wie Lighthouse, WAVE oder axe erste Hinweise geben. Solche Tests ersetzen keine vollständige Prüfung, aber sie zeigen oft schnell die gröbsten Probleme.

Wer einen Online-Shop betreibt oder eindeutig unter das BFSG fällt, sollte das Thema nicht auf die lange Bank schieben. Dann geht es nicht nur um schöne Gestaltung, sondern um rechtliche Anforderungen und um die Nutzbarkeit des gesamten Kauf- oder Buchungsprozesses.

Fazit: BFSG klingt komplizierter, als es im Alltag sein muss

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirkt auf den ersten Blick wie ein weiteres kompliziertes Gesetz, mit dem sich Websitebetreiber beschäftigen müssen. Im Kern geht es aber um eine einfache Idee: Digitale Angebote sollen für mehr Menschen nutzbar sein.

Nicht jede Website ist automatisch betroffen. Aber jede Website kann von mehr Barrierefreiheit profitieren. Wer heute damit anfängt, Texte verständlicher zu schreiben, Kontraste zu verbessern, Formulare sauber aufzubauen und die Tastaturbedienung zu testen, macht seine Seite nicht nur rechtssicherer, sondern auch benutzerfreundlicher.

Barrierefreiheit ist deshalb kein einmaliges Projekt, das man schnell abhakt. Es ist eher ein Qualitätsstandard, der Schritt für Schritt in eine Website hineinwächst. Und genau dieser Einstieg ist für viele Websitebetreiber der wichtigste Punkt: nicht alles auf einmal perfekt machen wollen, sondern anfangen, die größten Hürden zu beseitigen.